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Stimmrechtsausübung

 

ABSTIMMUNGSVERHALTEN BEI HAUPTVERSAMMLUNGEN

Mitwirkungspolitik der Optinova Investmentaktiengesellschaft mit TGV (Optinova)

Bei unseren Anlageentscheidungen lassen wir uns nicht nur von kurzfristigen finanziellen Zielen leiten. Vielmehr erwarten wir von den Unternehmen, in die wir investieren, auch eine nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung, die ESG- relevante Aspekte berücksichtigt. Entsprechend der bereits vollzogenen ESG Integration berücksichtigt die Optinova im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte daher auch nichtfinanzielle Kriterien, wie die Rücksichtnahme auf die Umwelt (E für Environment), soziale Kriterien (S für Social), sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G für Governance).

Dabei stützen wir uns auf anerkannte nationale und internationale Regelwerke wie beispielsweise die jeweils aktuellen Analyse- Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI), des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Kodizes sowie die UN Principles for Responsible Investment (PRI), deren erklärtes Ziel es ist, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsthemen zu schaffen.

Im Rahmen unserer treuhänderischen Verantwortung und Mitwirkungspolitik verleihen wir diesem Ansatz nicht zuletzt durch die Ausübung des Stimmrechts auf Hauptversammlungen von Gesellschaften Ausdruck, in welche die von uns verwalteten Investmentvermögen investiert sind.

Die Ausübung des Stimmrechts im In- und Ausland nehmen wir überwiegend selbst vor. Hierfür nutzen wir die „ProxyEdge Voting Application“ der Firma Broadridge. ProxyEdge ist ein Proxy-Management-System, das die Verarbeitung institutioneller Proxys vereinfacht, wie zum Beispiel Benachrichtigungen über Hauptversammlungen, Abstimmungen, Nachverfolgung, Berichterstattung, Aufzeichnungspflege und Abstimmungsoffenlegung. Diese Zusammenarbeit gewährleistet uneingeschränkt den aktuellen Status der anstehenden Hauptversammlungen, ermöglicht die rechtzeitige Information der Abstimmungspunkte und die korrekte Abstimmung durch den Einsatz von Internet und digitaler Verarbeitung. Berichte über das konkrete Abstimmungsverhalten der Optinova können zu beliebigen Zeiten generiert werden.

Bezüglich der Hauptversammlungen kann eine Ausübung der Stimmrechte dann unterbleiben, wenn kein wesentlicher Einfluss seitens der Optinova möglich ist. Einen Anteil an den stimmrechtsberechtigen Aktien einer Portfoliogesellschaft von weniger als 0,3 % sehen wir dabei als unbedeutend an. Im Übrigen unterbleibt eine Abstimmung auch dann, wenn die Anzeige der Teilnahme an der Hauptversammlung dazu führt, dass die Aktien nicht mehr gehandelt werden können („Shareblocking“) oder die Stimmrechtsausübung im Einzelfall mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder Kosten verbunden ist.

Über unser Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte berichten wir in der Regel quartalsweise. Der Bericht kann am Ende dieser Seite unter „Bericht über unser Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte“ eingesehen werden.

Diese Policy wird daher für alle Investmentvermögen angewendet, sofern es nicht im Einzelfall für ein einzelnes Investmentvermögen im Interesse der Anleger, der Integrität des Marktes und im Interesse des Nutzens für das betreffende Investmentvermögen erforderlich ist, von diesen Stimmrechtsrichtlinien abzuweichen.

 

Grundsätze des Abstimmungsverhaltens der Optinova:

Wir stimmen grundsätzlich für Maßnahmen, die die Werte der Aktiengesellschaften langfristig und nachhaltig beeinflussen und sprechen uns gegen Maßnahmen aus, die diesem Verständnis zuwiderlaufen.

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