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21. Mai 2013

Fondsmitteilung

Die Hauptversammlung der Optinova Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen hat am 12. April 2013 beschlossen:

  1. § 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
    „Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Oberursel“


  2. § 11 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
    „Die Rücknahme von Unternehmensaktien ist nur mit Zustimmung aller Unternehmensaktionäre möglich. Die Rücknahme von Unternehmensaktien ist ausgeschlossen, wenn durch die Rücknahme die auf die Unternehmensaktien entfallenden Einlagen den Betrag von EUR 300.000 (in Worten: Euro dreihunderttausend) unterschreiten würden.“


Bemerkungen:

Die Sitzverlegung der Optinova Investmentaktiengesellschaft mit TGV erfolgte aus organisatorischen Gründen, insbesondere auch, um zukünftig eine personelle Expansion zu ermöglichen.

Die Neufassung des § 11 Abs. 5 der Satzung dient der Klarstellung im Hinblick auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 03.05.2013 die Genehmigung zu den genannten Änderungen der Satzung erteilt.

Die Satzungsänderungen treten am 22. 05.2013 in Kraft.

Oberursel, den 21. Mai 2013

Der Vorstand