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05. Dezember 2019

Fondsmitteilung

Bekanntmachung zur Änderung der Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen Optinova Conventional & Clean Energy (ISIN: DE000A14N5W1)

Die bisherigen Anlagebedingungen des genannten OGAW-Sondervermögens werden mit Wirkung zum 11. Januar 2020 teilweise neu gefasst.

Die Änderungen betreffen

  • die Anpassung der Anlagebedingungen in § 18 (Kostenklausel) an die neuen Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß der „BaFin-Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen“ mit Stand vom 20. Juni 2018.
  • Erhöhung der Verwaltungsgebühr von 0,6 % auf 1,1 %.
  • Namensänderung des TGVs „Optinova Optiworld“ in „Optinova Conventional & Clean Energy“.


Die Aktualisierung der Kostenklausel rechtfertigt sich durch die neuen Vorgaben der Bundesan-stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die Erhöhung der Verwaltungsgebühr resultiert aus der Umstellung der Asset-Auswahl von 100 % ETF/ETC auf 80 % Aktien und 20% ETF/ETC aus dem konventionellen und dem nachhalti-gen Energiebereich und damit verbundenen höheren Kosten. Die Einzeltitelauswahl führt zu er-höhtem Research-Aufwand. Ferner müssen die Einzeltitel laufend im Hinblick auf die Auswahl-kriterien überprüft und gegebenenfalls verändert werden.

Die Namensänderung des TGV „Optinova Optiworld“ in „Optinova Conventional & Clean Energy“ dient der Verdeutlichung der von dem TGV verfolgten Anlagestrategie.

Weitere Änderungen sind vornehmlich redaktioneller Natur.

Die Änderungen treten mit Wirkung zum 11.1.2020 in Kraft.

Die Änderungen der Allgemeinen Anlagebedingungen werden unter Beifügung der vollständig abgedruckten Fassung der Allgemeinen Anlagebedingungen im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Gesellschaft (www.optinovafonds.de) veröffentlicht.

Oberursel, im Dezember 2019

Der Vorstand